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   BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94   

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BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94 (https://dejure.org/1995,10957)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1995 - 1 WB 99.94 (https://dejure.org/1995,10957)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1995 - 1 WB 99.94 (https://dejure.org/1995,10957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch eines Soldaten auf die Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten - Gerichtliche Überprüfbarkeit einer diesbezüglichen Ermessensentscheidung des Dienstvorgesetzten - "Verwendung von Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung " als Auswahlkriterium - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94
    Ein entsprechendes Begehren kann auch dann verfolgt werden, wenn der Dienstposten inzwischen mit einem anderen Soldaten besetzt worden ist (Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [f.]>).

    Dabei haben sie allerdings zu beachten, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (§ 3 SG; BVerwGE 76, 336 [340]).

  • BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 75.82

    Auswahlverfahren für die Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94
    Deshalb erübrigt es sich, darauf einzugehen, daß eine rückwirkende Anordnung eines Dienstpostenwechsel nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 7. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 75.82 - <RiA 1983, 77>) rechtlich nicht möglich ist.

    Die SDH hat sich dabei in rechtlich nicht zu beanstandender Weise an den letzten planmäßigen Beurteilungen des Antragstellers und des anderen Soldaten orientiert (RiA 1983, 77).

  • BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 190.86

    Höherstufung eines Dienstpostens - Dezernatsleiter - Dienstpostenwechsel -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94
    Wird ein Dienstposten höherdotiert, so ist regelmäßig in gleicher Weise wie bei neu geschaffenen Dienstposten nach dem Grundsatz des § 3 SG - Besetzung nach Eignung, Befähigung und Leistung - zu verfahren (Beschluß vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 190.86 - <NZWehrr 1988, 257>; dies entspricht auch der Rechtsprechung im Beamtenrecht, vgl.Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 2 B 89.88 - m.w.N.).

    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, den derzeitigen Inhaber eines höher dotierten Dienstpostens auf einen anderen Dienstposten seiner Besoldungsgruppe zu versetzen, um den höher dotierten Dienstposten zur Besetzung mit einem besser geeigneten Soldaten freizumachen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 10. November 1983 - BVerwG 1 WB 155.82 - , vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 190.86 - <NZWehrr 1988, 257> undvom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - ).

  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93

    Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94
    Wenn die personalbearbeitende Stelle unter diesen Umständen an der Beurteilungslage als ausschlaggebendem Gesichtspunkt festgehalten hat, so ist dies aus der Sicht des § 3 SO rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 - undvom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 65.94 -).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 20.94

    Konkurrentenklage im Fall der Beförderung eines Soldaten zum Dozent für Wehr- und

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94
    Wenn die personalbearbeitende Stelle unter diesen Umständen an der Beurteilungslage als ausschlaggebendem Gesichtspunkt festgehalten hat, so ist dies aus der Sicht des § 3 SO rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 - undvom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 65.94 -).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94

    Besetzung eines Dienstpostens mit einem konkurrierenden Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94
    Wenn die personalbearbeitende Stelle unter diesen Umständen an der Beurteilungslage als ausschlaggebendem Gesichtspunkt festgehalten hat, so ist dies aus der Sicht des § 3 SO rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 - undvom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 65.94 -).
  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 103.92

    Rechtswidrige Besetzung eines Dienstpostens des Gruppenleiters III 4 im Heeresamt

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94
    Ob dies bei dem nicht unbeträchtlichen Beurteilungsabstand zwischen dem Antragsteller und dem ausgewählten Soldaten überhaupt möglich gewesen wäre, kann dahinstehen; denn die personalbearbeitende Stelle hat jedenfalls ihr Ermessen (vgl.Beschluß vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 103.92 -) ohne Rechtsverstoß dahin ausgeübt, daß sie der größeren Erfahrung des Antragstellers im Dirigieren für die Tätigkeit als Stellvertretender Musikzugführer, bei der ein Einsatz als Dirigent zwar nur vertretungsweise, aber doch verhältnismäßig oft in Betracht kommt, keine durchgreifende Bedeutung beigemessen hat.
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94
    Die Nachzeichnung einer Leistungsentwicklung kommt nämlich regelmäßig nur dann in Betracht, wenn ein Soldat vom Dienst freigestellt war und deshalb nicht planmäßig beurteilt worden ist (Beschluß vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160.90 - <BVerwGE 93, 188>).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94
    Vielmehr entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>).
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94
    Die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg bzw. der SDH, ihn innerhalb des Stabsmusikkorps auf dem begehrten Dienstposten zu verwenden, könnte demnach vom Senat nur ausgesprochen werden, wenn das Ermessen der zuständigen Stelle rechtsfehlerfrei lediglich in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, wenn also jede andere Verwendungsentscheidung als rechtsfehlerhaft anzusehen wäre (Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 9S. 74 - <BVerwGE 53, 163 [f.]>).
  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Personalführende Stelle -

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92

    Soldat - Anfechtungsbegehren - Höherdotierter Dienstposten - Wegversetzung -

  • BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 155.82

    Verwendung eines Soldaten - Ermessensspielraum - Ermessensausübung -

  • BVerwG, 21.06.1988 - 2 B 89.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 136.90
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 64.96

    Recht der Soldaten - Versetzung, Nachprüfbarkeit des Anforderungsprofils für

    Denn die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens oder die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einer höherwertigen Stelle gibt ihm keine Anwartschaft im Rechtssinne darauf, künftig auf dieser Stelle oder auf einem gleichwertigen Dienstposten weiter verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115>, vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 - , vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - , vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 18.94 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 99.94 - undvom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 13.96 -).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 108.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Gutachtliche ärztliche Äußerung zur

    GebDiv nach M. versetzt hat, unterliegt der Ermessensentscheidung der personalführenden Stelle (Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]> und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 99.94 - ).
  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94

    Verwendung eines Soldaten als Leiter einer Stelle beim Miltitärischen

    Daß der BMVg gerade den Antragsteller und nicht einen anderen Soldaten zur MAD-Stelle nach S. versetzt hat, unterliegt der Ermessensentscheidung der personalführenden Stelle (Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]> und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 99.94 - ).
  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 77.96

    Dienstliche Verwendung eines S 3-Stabsoffiziers - Verminderung der

    Auch seine Behauptung, über einen längeren Zeitraum die Aufgaben des höherwertigen Dienstpostens wahrgenommen zu haben, würde nicht zu einer Selbstbindung des BMVg führen, ihn auf Dauer auf einem solchen Dienstposten zu verwenden (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.75 - <BVerwGE 53, 115>, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 99.94 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 64.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 13.96

    Anspruch eines Soldaten auf bestimmte militärische Verwendung nach

    Die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens begründet keinen Anspruch darauf, künftig auf diesem Dienstposten oder auf einem gleichwertigen Dienstposten verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115>, vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 - , vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - , vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 18.94 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 61.94 - und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 99.94 - ).
  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2001 - 9 G 4755/00
    Dafür spricht insbesondere, dass der Antragsgegner jedenfalls für den Fall einer annähernd gleichen Qualifikation, für deren Annahme geringere Eignungsunterschiede außer Betracht zu bleiben haben (BVerwG B. v. 22.3.1995 - 1 WB 99.94 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 3 S. 2; 7.12.1994 - 6 P 35.92 - PersR 1995, 296, 298 m. w. N.; BGH U. v. 6.4.1995 III ZR 193/94 - ZBR 1995, 314, 316 f.), von einem qualifikatorischen Patt ausgehen müsste, wie es der HessStGH als Voraussetzung für das Einsetzen der Bindung an die Zielquote eines Frauenförderplans annimmt (B. v. 16.4.1997 P. St. 1202 - ZBR 1997, 313, 318 = HGlG-ES E.I.1 Art. 1 HV Nr. 1).
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